Exkurs Deutsche Amateurfunk-Rufzeichen bis 1945
Ausgangspunkt für deutsche Amateurfunk-Rufzeichen waren
eigentlich Genehmigungen zum Abhören der seit 1923 laufenden
Rundfunksendungen (sog. Audion-Versuchserlaubnis). Diese wurden
an Radio-Vereine ausgegeben, bis der Rundfunkempfang am 1.9.1925
allgemein freigegeben wurde. Neben der oben genannten
Empfangsgenehmigung der DRP erlaubte die Verfügung auch Versuche
mit Empfangs-und Sendeanlagen anderer Wellenlängen als denen des
Rundfunks unter strengen Auflagen.
Diese genehmigten Versuchsfunkstationen der Radiovereine,
Institute, Fachunternehmen und Einzelpersonen erhielten zu ihrer
Genehmigung auch eine Art Rufzeichen, wie es ähnlich amtliche
Telegrafenstellen seit 1905 führten.
Die Amateure wollten international
identifizierbare Rufzeichen haben und die lizensierten Sender
stellten zunächst ein ‘K’ für Deutschland nach Vorschlägen der
1925 gegründeten International Amateur Radio Union (IARU) voran.
Vermutet wird, dass dieses „K“ willkürlich vergeben wurde, weil
es im Alphabet
Als Ziffer wurde die ‘4’ gewählt, da in
Europa die Franzosen schon 8 und die Schweizer eine 9 benutzten.
Die jeweils verantwortlichen
‘Betriebsleiter’ benutzten oft das Vereinsrufzeichen als ihr
eigenes. QSL-Karten als Bestätigung der aufgenommenen
Aussendungen oder eines Funkverkehrs liegen erst ab Mitte 1926,
alle mit davorgesetztem ‘K’ vor.
(K)A0 - (K)D9 Berlin und Umgebung
(K)K0 - (K)Q9 übriges Reich außer Bayern
und Württemberg
(K)V0 - (K)X9 Bayern (ehemaliges
Königreich)
(K)Y0 - (K)Y9 Württemberg (eh.
Königreich)
Quelle: QSLs erzählen
deutsche Amateurfunkgeschichte von Leo H. Jung, DH4IAB
(FUNK-TELEGRAMM 5/2003
Eine erste Zusammenstellung von ersten
Rufzeichen deutscher Amateursender aus dieser Zeit findet man
auch in den sehr gut aufbereiteten Informationen von OM Eckart
Viehl, DJ3JD
Ab 1926 wurde versucht, durch den ersten Buchstaben nach der Zahl im Suffix, auf den ungefähren Standort hinzuweisen. Der spätere DASD übernahm diese, von vielen aber nicht beachtete, freiwillige Einteilung, immer mit dem Hintergrund es sind unlizenzierte Rufzeichen.
B
Brandenburg u. Pommern
D
Provinz Sachsen
E
Ostpreussen
F, T
Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein)
G
Schlesien
H, M
Sachsen und Vogtland
I
Thüringen
J
Osnabrück
K
Nordhessen
L, R
Rheinland und Westfalen
S
für Saargebiet (nicht im Dt. Reich)
N
Südhessen
O
Baden
P
Bremen
Q
Braunschweig und Hannover
U
Bayern
X
Württemberg
V
Franken
Z
Freie Stadt Danzig (nicht im Deutschen Reich)
Das
angeführte Rufzeichen K4ABI passt jedenfalls nicht in dieses
Schema (?), denn das würde auf "Berlin" verweisen, wenn das QTH
Halle, dann müsste eigentlich "D" anstelle des "A" stehen (?)
In dieser Veröffentlichung sieht man,
dass die „Funkvereinigung Halle e.V.“
mit dem Rufzeichen
K4ABI
eine wichtige Rolle spielte.
Ab 1. Februar 1927 wird zusätzlich der Erdteilkenner "E" auf
Empfehlung der IARU für Europa davorgesetzt. Vergleiche auch dazu
die erwähnte QSL-Karte von NU1AW.
- EK4AAA bis EK4AYE legale Versuchsstationen
-
EK4AA bis EK4ZZ nicht lizensierte (illegale)
Amateursender Verteilung wie oben
An dieser Stelle nochmals die Information, dass in der Regel alle diese Rufzeichen nicht direkt einem Funkamateur zugeordnet waren, sondern eine Art "Klubstations-Rufzeichen", an der interessierte Funkamateure (in der Regel mit einer DE-Lizenz) unter diesem Rufzeichen arbeiten konnten.
Erst nach 1933 wurden konkrete gesetzliche Regelungen und die
Vergabe von Rufzeichen eingeführt und
Ab 1935 wurden alle Rufzeichen nach folgendem Schlüssel
ausgegeben bzw. die provisorischen Rufzeichen von 1933
umgestellt. „D“ für Deutsches Reich, dann die Ziffern 3 oder 4,
zwei fortlaufende Buchstaben und als letzter Buchstabe den
Kenner der jeweiligen Landesgruppe des DASD.
Die meisten Inhaber der bisherigen vorläufigen Genehmigungen
erhielten ebenfalls neue Rufzeichen, einige konnten ihr
ehemaliges Rufzeichen, einige konnten ihr ehemaliges Rufzeichen
D4B... weiterführen, jetzt offiziell mit Urkunde der Reichspost
bescheinigt. Anstelle der bisherigen erloschenen Vereins und
Institutsgenehmigungen wurden solche Lizenzen mit dem Präfix D2
an „zuverlässige" ausgegeben. Funkverkehr mit diesen war den
Liebhaberfunkern (Amateuren) verboten. Eine komplette Liste der
Rufzeichen erschien zum ersten Mal im Jahr 1937, einschließlich
der für Danzig (laut Völkerrecht freie Stadt, weder zum
Deutschen Reich noch zu Polen gehörend) ausgegebenen mit dem
Präfix YM4. Weitere Listen gab es 1938 und zuletzt 1939. In
diesen Listen sind aber nicht alle Rufzeichen enthalten.
Eine Rufzeichenliste aus dem gleichen Jahr findet man im Archiv
von Eckart Viehl:
1937 und 1939
verschärften die staatlichen Stellen Hitler-Deutschlands die
gesetzlichen Vorgaben. Speziell eine "Schwarzsender- Verordnung"
wurde dabei in Kraft gesetzt. So wurden 1939 auch hier
rassistische Bestimmungen in das Gesetz mit aufgenommen und die
Bestimmungen noch einmal verschärft.
Für die "Funkfreunde" wurde das Thema "Schwarzsenden" mit einer
eigenen Verordnung energisch bekämpft.
…und während des 2. Weltkrieges nochmals verschärft.
Quellen: DM6WAN
In dieser Zeit kurz vor Ende des 2. Weltkrieges wurden spezielle
Kriegsfunkgenehmigungen erteilt. Das Schicksal der bis dahin
lizensierten Funkamateure wird man sicherlich niemals im Detail
ermitteln können. Selbst bei diesen aufgeführten Lizenzinhabern
ist das Schicksal ungewiss.
Aber hier fand ich den eingangs erwähnten Chemnitzer Funkamateur
Hans Sommer wieder, jedoch mit einer Stettiner Adresse.
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Stand 12/2017