Geschichten und Geschichte zum Thema Amateurfunk
in der Region Karl-Marx-Stadt/Chemnitz

Exkurs Deutsche Amateurfunk-Rufzeichen bis 1945

Ausgangspunkt für deutsche Amateurfunk-Rufzeichen waren eigentlich Genehmigungen zum Abhören der seit 1923 laufenden Rundfunksendungen (sog. Audion-Versuchserlaubnis). Diese wurden an Radio-Vereine ausgegeben, bis der Rundfunkempfang am 1.9.1925 allgemein freigegeben wurde. Neben der oben genannten Empfangsgenehmigung der DRP erlaubte die Verfügung auch Versuche mit Empfangs-und Sendeanlagen anderer Wellenlängen als denen des Rundfunks unter strengen Auflagen.


Diese genehmigten Versuchsfunkstationen der Radiovereine, Institute, Fachunternehmen und Einzelpersonen erhielten zu ihrer Genehmigung auch eine Art Rufzeichen, wie es ähnlich amtliche Telegrafenstellen seit 1905 führten.  

Als Rufzeichen gab es einen Buchstaben und eine Ziffer. Ab 1925 zusätzlich davor ein ‘K’   nach folgendem Schlüssel (siehe unten).

Die Amateure wollten international identifizierbare Rufzeichen haben und die lizensierten Sender stellten zunächst ein ‘K’ für Deutschland nach Vorschlägen der 1925 gegründeten International Amateur Radio Union (IARU) voran. Vermutet wird, dass dieses „K“ willkürlich vergeben wurde, weil es im Alphabet der Präfixe noch frei war (?) 1927 erschienen längere Calls erst nur mit „K“ davor, dann nach Vereinbarung der IARU zusätzlich ‘E’ für Europa vorangestellt.

Als Ziffer wurde die ‘4’ gewählt, da in Europa die Franzosen schon 8 und die Schweizer eine 9 benutzten.

Die jeweils verantwortlichen ‘Betriebsleiter’ benutzten oft das Vereinsrufzeichen als ihr eigenes. QSL-Karten als Bestätigung der aufgenommenen Aussendungen oder eines Funkverkehrs liegen erst ab Mitte 1926, alle mit davorgesetztem ‘K’ vor.

(K)A0 - (K)D9 Berlin und Umgebung

(K)K0 - (K)Q9 übriges Reich außer Bayern und Württemberg

(K)V0 - (K)X9 Bayern (ehemaliges Königreich)

(K)Y0 - (K)Y9 Württemberg (eh. Königreich)

Quelle: QSLs erzählen deutsche Amateurfunkgeschichte von Leo H. Jung, DH4IAB (FUNK-TELEGRAMM 5/2003

Eine erste Zusammenstellung von ersten  Rufzeichen deutscher Amateursender aus dieser Zeit findet man auch in den sehr gut aufbereiteten Informationen von OM Eckart Viehl, DJ3JD 

 Quelle:  http://www.viehl-radio.de/homeda/chronik/wergibt.pdf

Ab 1926 wurde versucht, durch den ersten Buchstaben nach der Zahl im Suffix, auf den ungefähren Standort hinzuweisen. Der spätere DASD übernahm diese, von vielen aber nicht beachtete, freiwillige Einteilung, immer mit dem Hintergrund es sind unlizenzierte Rufzeichen.

Es gilt der erste Buchstabe nach der Zahl: 

A , C, W             Berlin 
B                         Brandenburg u. Pommern 
D                         Provinz Sachsen 
E                         Ostpreussen 
F, T                     Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein) 
G                         Schlesien 
H, M                     Sachsen und Vogtland 
I                           Thüringen 
J                           Osnabrück 
K                          Nordhessen 
L, R                     Rheinland und Westfalen 
S                         für Saargebiet (nicht im Dt. Reich) 
N                         Südhessen 
O                         Baden 
P                         Bremen 
Q                         Braunschweig und Hannover 
U                         Bayern 
X                         Württemberg 
V                         Franken 
Z                         Freie Stadt Danzig (nicht im Deutschen Reich) 

Das angeführte Rufzeichen K4ABI passt jedenfalls nicht in dieses Schema (?), denn das würde auf "Berlin" verweisen, wenn das QTH Halle, dann müsste eigentlich "D" anstelle des "A" stehen (?) 

Dank der freundlichen Unterstützung von Gerhard Hoyer konnte ich einer Ausgabe der Zeitschrift „Der Deutsche Rundfunk“ aus dem Jahr 1927 diesen Beitrag entnehmen, der das Chaos der Thematik Lizenzen und Rufzeichen etwas verständlicher beschreibt

In dieser Veröffentlichung sieht man, dass die „Funkvereinigung Halle e.V.“  mit dem Rufzeichen K4ABI eine wichtige Rolle spielte.


Ab 1. Februar 1927 wird zusätzlich der Erdteilkenner "E" auf Empfehlung der IARU für Europa davorgesetzt. Vergleiche auch dazu die erwähnte QSL-Karte von NU1AW.
 

  • EK4AAA    bis    EK4AYE          legale Versuchsstationen 
  • EK4AA       bis   EK4ZZ              nicht lizensierte (illegale) Amateursender Verteilung wie oben 

An dieser Stelle nochmals die Information, dass in der Regel alle diese Rufzeichen nicht direkt einem Funkamateur zugeordnet waren, sondern eine Art "Klubstations-Rufzeichen", an der interessierte Funkamateure (in der Regel mit einer DE-Lizenz) unter diesem Rufzeichen arbeiten konnten.

Erst nach 1933 wurden konkrete gesetzliche Regelungen und die Vergabe von Rufzeichen eingeführt und 1935 vom Reichspostministerium veröffentlicht.

Ab 1935 wurden alle Rufzeichen nach folgendem Schlüssel ausgegeben bzw. die provisorischen Rufzeichen von 1933 umgestellt. „D“ für Deutsches Reich, dann die Ziffern 3 oder 4, zwei fortlaufende Buchstaben und als letzter Buchstabe den Kenner der jeweiligen Landesgruppe des DASD.

Die meisten Inhaber der bisherigen vorläufigen Genehmigungen erhielten ebenfalls neue Rufzeichen, einige konnten ihr ehemaliges Rufzeichen, einige konnten ihr ehemaliges Rufzeichen D4B... weiterführen, jetzt offiziell mit Urkunde der Reichspost bescheinigt. Anstelle der bisherigen erloschenen Vereins­ und Institutsgenehmigungen wurden solche Lizenzen mit dem Präfix D2 an „zuverlässige" ausgegeben. Funkverkehr mit diesen war den Liebhaberfunkern (Amateuren) verboten. Eine komplette Liste der Rufzeichen erschien zum ersten Mal im Jahr 1937, einschließlich der für Danzig (laut Völkerrecht freie Stadt, weder zum Deutschen Reich noch zu Polen gehörend) ausgegebenen mit dem Präfix YM4. Weitere Listen gab es 1938 und zuletzt 1939. In diesen Listen sind aber nicht alle Rufzeichen enthalten.

Eine Rufzeichenliste aus dem gleichen Jahr findet man im Archiv von Eckart Viehl:

 

1937 und 1939 verschärften die staatlichen Stellen Hitler-Deutschlands die gesetzlichen Vorgaben. Speziell eine "Schwarzsender- Verordnung" wurde dabei in Kraft gesetzt. So wurden 1939 auch hier rassistische Bestimmungen in das Gesetz mit aufgenommen und die Bestimmungen noch einmal verschärft.


Für die "Funkfreunde" wurde das Thema "Schwarzsenden" mit einer eigenen Verordnung energisch bekämpft.

…und während des 2. Weltkrieges nochmals verschärft.

Quellen: DM6WAN

In dieser Zeit kurz vor Ende des 2. Weltkrieges wurden spezielle Kriegsfunkgenehmigungen erteilt. Das Schicksal der bis dahin lizensierten Funkamateure wird man sicherlich niemals im Detail ermitteln können. Selbst bei diesen aufgeführten Lizenzinhabern ist das Schicksal ungewiss.

Aber hier fand ich den eingangs erwähnten Chemnitzer Funkamateur Hans Sommer wieder, jedoch mit einer Stettiner Adresse.

Aus verschiedenen Unterlagen geht hervor, dass Inhaber dieser Kriegsfunklizenzen diese auch an ihren militärischen Standort nutzen durften. 

Außerdem wurden nach 1943 noch ca. 50 Lizenzen für das 10m-Band ausgegeben darunter neben wenigen D4-Inhabern neu jetzt der "D3" Präfix.

Eine Recherche speziell zu Chemnitzer Funkamateuren, darunter Hans Sommer, habe ich in einem weiteren Abschnitt unter Beachtung der mir zur Verfügung stehenden Informationen zusammengestellt.

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Stand 12/2017