Geschichten und Geschichte zum Thema Amateurfunk
in der Region Karl-Marx-Stadt/Chemnitz

Amateurfunk in Deutschland bis 1945                   

Eine Quelle des deutschen Amateurfunks waren die Radio- bzw. Funkvereine in den frühen 20er Jahren. Aus den diversen Funkvereinen wurde 1925 der Deutsche Funktechnische Verband (DFTV) gegründet. - Daher in verschiedenen QSL-Karten der Vermerk, dass QSL-Karten "via D.F.T.V." zu senden sind. Schließlich fanden sich die deutschen Funkamateure im Deutschen Amateur Sende- und Empfangsdienst (DASD im DFTV) mit Sitz in Berlin im Jahre 1926 zusammen.

Nur diesen o.g. Vereinen waren eigentlich Genehmigungen zum Abhören der seit 1923 laufenden Rundfunksendungen (sog. Audion-Versuchs-Erlaubnis) gestattet.

Im Archiv von Dr. Eckart Viehl, DJ3JD finden sich interessante Dokumente

http://www.viehl-radio.de/homeda/chronik1.html#em


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 Der Antragsteller musste eine Prüfung ablegen, in der er "Kenntnisse" nachzuweisen hat. Die Prüfung wurde vor dem Prüfungsausschuss des Radio-Klubs abgelegt. Die Audion-Versuchserlaubnis wurde nach bestandener Prüfung von Deutschen Radio-Klubs Namens der Deutschen Reichspost erteilt. Zum 1.9.1925 entfiel jedoch diese Regelung:

  

 

 

Quelle: http://www.herbert-boerner.de/Beitraege/Rdfk-Org/Audion-Versuchserlaubnis.pdf

War es den Funkamateuren bis dahin im Prinzip nur gestattet, Empfangsanlagen zu betreiben, kam natürlich vermehrt der Wunsch auf, selbst zu senden. Der Weg bis zu einer offiziellen Sendelizenz war aber noch weit.

Zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem FUNK-TELEGRAMM 5/2003

„…Neben der Empfangsgenehmigung der DRP erlaubte die Verfügung auch Versuche mit Empfangs-und Sendeanlagen anderer Wellenlängen als denen des Rundfunks unter strengen Auflagen wie z.B. Störabstände oder Beschränkung auf höchstens 10 Watt „Röhrengesamtnutzleistung“, und zwar nur in den Vereinslaboratorien, wo alle, der Reichspost zu meldenden, Vereinsmitglieder experimentieren durften. Versuchs­genehmigungen gab es auch für wissenschaftliche Institute, Fachunternehmen und wenige Einzelfachleute, darunter technische Reichspost-Beamte. Diese genehmigten Versuchsfunkstationen der Radiovereine, Institute, Fachunternehmen und Einzelpersonen erhielten zu ihrer Genehmigung auch eine Art Rufzeichen, wie es ähnlich die amtlichen Telegrafenstellen seit 1905 führten.

 

 Als Rufzeichen gab es einen Buchstaben und eine Ziffer nachfolgendem Schlüssel:

 

(K)A0 - (K)D9 Berlin und Umgebung

(K)K0 - (K)Q9 übriges Reich außer Bayern und Württemberg

(K)V0 - (K)X9 Bayern (ehemaliges Königreich)

(K)Y0 - (K)Y9 Württemberg (eh. Königreich)

 

 Als Ziffer wurde die ‘4’ gewählt, da in Europa die Franzosen schon 8 und die Schweizer eine 9 benutzten.

 Die jeweils verantwortlichen ‘Betriebsleiter’ benutzten oft das Vereinsrufzeichen als ihr eigenes Call.

Schon mit den ersten K-Genehmigungen gelangen Funkkontakte mit allen Erdteilen. Es ist nicht mehr überprüfbar, ob die damalige Reichspost die höheren Sendeleistungen und den weltweiten Funkverkehr entweder nicht orten konnte oder gar ein Auge zudrückte. Auch Funkwettbewerbe (‘Sendetage’ genannt) gab es bereits 1926.

Quelle: QSLs erzählen deutsche Amateurfunkgeschichte,  
von Leo H. Jung, DH4IAB (FUNK-TELEGRAMM 5/2003)

Eine erste Zusammenstellung von Rufzeichen deutscher Amateursender aus dieser Zeit findet man auch in den sehr gut aufbereiteten Informationen von OM Eckart Viehl, DJ3JD

Quelle:  http://www.viehl-radio.de/homeda/chronik/wergibt.pdf

 

 

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In dieser Liste ist mit dem Rufzeichen (K)W1 der Funkverein Halle/S erwähnt. Ebenso als sächsischen Vertreter mit (K)Q3 die Radiovereinigung Obererzgebirge e.V. Annaberg (Erzgeb.)

Nicht erwähnt wurden hier Rufzeichen der Versuchssender aus Industrie und Technischen Hochschulen, ebenso die zwischenzeitlich zahllosen Funkamateure, die in diesen Einrichtungen Grundlagen der Funktechnik erforschten und natürlich auch im privaten Bereich nutzen wollten. Ab 1926 wurde in Amateurfunk-Kreisen versucht, durch den ersten Buchstaben nach der Zahl, auf den ungefähren Standort hinzuweisen. 

Der spätere DASD übernahm diese, von vielen aber nicht beachtete, freiwillige Einteilung, immer mit dem Hintergrund, es sind unlizenzierte Rufzeichen.

  

Es gilt der erste Buchstabe nach der Zahl: 

A , C, W          Berlin 
B                    Brandenburg u. Pommern 
D                    Provinz Sachsen 
E                    Ostpreussen 
F, T                 Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein) 
G                    Schlesien 
H, M                Sachsen und Vogtland 
I                      Thüringen 
J                     Osnabrück 
K                     Nordhessen 
L, R                 Rheinland und Westfalen 
S                     für Saargebiet (nicht im Dt. Reich) 
N                     Südhessen 
O                     Baden 
P                     Bremen 
Q                     Braunschweig und Hannover 
U                     Bayern 
X                     Württemberg 
V                     Franken 
Z                     Freie Stadt Danzig (nicht im Deutschen Reich) 

Die Amateure wollten aber international identifizierbare Rufzeichen haben und die lizensierten Sender stellten zunächst ein ‘K’ für Deutschland, nach Vorschlägen der 1925 gegründeten International Amateur Radio Union (IARU), voran.

 Es gibt verschiedene Auffassungen, warum Deutschland von der IARU das „K“ zugewiesen bekam. Es ist aber eine ganz simple Erklärung gewesen, dass die IARU diesen Buchstaben empfohlen hat, denn das „K“ war im Alphabet vor der Vergabe noch frei und "D" war schon an Dänemark vergeben. (sri!)

 

Schon mit den ersten K-Rufzeichen gelangen Funkkontakte mit allen Erdteilen. Damit entstand aber auch das Problem, dass in den unterschiedlichen Kontinenten gleiche oder ähnliche Rufzeichen benutzt wurden und damit Verwirrung entstand. So wurde 1927 von der IARU vorgeschlagen, einen sogenannten Kontinent-Buchstaben am Anfang des Präfix einzuführen. Für Europa also das "E".

Nach wie vor war das Problem der offiziellen Sendelizenzen in Deutschland nicht gelöst. Sehr beschränkt und nur in Ausnahmefällen wurden Lizenzen an sogenannte „Versuchsstationen“ verteilt.

EK4AAA bis EK4AYE             legale Versuchsstationen 
             EK4AA bis EK4ZZ                  illegale Amateursender

Dementsprechend waren auch die QSL-Karten "eigenwillig", denn hier gab es keine Informationen zum Rufzeicheninhaber und unterschrieben wurden sie oft mit "unlis". Ein exponiertes Beispiel aus unserer Region ist diese QSL-Karte von EK4HC vom 15.02.1928 an einen schwedischen SWL "EM-smrv - Stockholm?" als Bestätigung für eine mitgehörte Funkverbindung mit OK4HC. Der Standort ist sehr "nebulös" und die Unterschrift "Unlis" !!!

Der Buchstabe „h“ im Suffix passt aber in das erwähnte System (Sachsen).

An dieser Stelle noch einmal ein Blick auf die Gründung des DASD. In der Struktur fand man zu Max Drechsler diese Information:

    LG  12      Mitteldeutschland (Prov.  Sachsen), Max Drechsler, DE 0049, EK4DL

 

Also auch er nutzte ein „unlis“-Rufzeichen und der Buchstabe „D“ nach der Zahl verweist auf die Provinz Sachsen, wozu Halle damals zählte. Es mag vielleicht verwirren, wenn die Bezeichnungen

               D für die     Provinz Sachsen und 
              H, M  für     Sachsen und Vogtland    

verwendet wurden.

Deshalb an dieser Stelle ein kleiner Ausflug in die deutsche Geschichte. (Man sieht: Amateurfunk bildet!) Deutschland war ja nach dem Kaiserreich und zu Beginn der Weimarer Republik in verschiedene Kleinstaaten und Provinzen untergliedert.

Quelle: http://deacademic.com/pictures/dewiki/68/Deutsches_Reich1.png

So gabe es ähnliche Begriffe für das ehemalige Königreich Sachsen und die Provinz Sachsen, wozu Halle gehörte, die aber geschichtlich andere Ursprünge haben. Fortführende Informationen findet man bei Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Sachsen

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigreich_Sachsen

 

(Die Landesgruppen "U" wurden 1934 neu aufgeteilt woraus zwei weitere Landesgruppen hervorgingen:  L für Mitteldeutschland, M für Sachsen-Ost und U für Sachsen-West)

Dank der freundlichen Unterstützung von Gerhard Hoyer konnte ich einer Ausgabe der Zeitschrift „Der Deutsche Rundfunk“ aus dem Jahr 1927 diesen Beitrag entnehmen:

                                                                                                                                        

In dieser Veröffentlichung sieht man, dass die „Funkvereinigung Halle“ bzw. Oswald Kruschwitz mit dem Rufzeichen K4ABI eine wichtige Rolle spielte. Auf die „DE“-Organisation wird an anderer Stelle näher eingegangen.


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An dieser Stelle nochmals die Information, dass in der Regel alle diese Rufzeichen nicht direkt einem Funkamateur, sondern einem Verein bzw. Institution, defacto eine Art "Klubstations-Rufzeichen", zugeordnet waren, an der interessierte Funkamateure (in der Regel mit einer DE-Lizenz) unter diesem Rufzeichen arbeiten konnten.

So wird es verständlich, dass die Namen verschiedener Funkamateure im Zusammenhang mit mehreren Rufzeichen aufgeführt werden. Relativ eindeutig ist aber die „DE“-Nummer.

Ein paar Anmerkungen zu den DE-Lizenzen:

Ganz im Gegensatz zu den bis 1933 ausbleibenden offiziellen Sendelizenzen, gab es DE-Lizenzen für Empfangsamateure, die auch von offizieller Stelle geduldet und von den jeweiligen Funkamateuren bei allen Anlässen angegeben wurden (s. auch die oben aufgeführte Liste der Landesgruppenleiter von 1927). Die Mitglieds­nummer von Max Drechsler DE 0049/U deutet auf eine sehr frühe Mitgliedschaft und offensichtlich seinem damaligen Eintritt bzw. die spätere Verwaltung im Landesverband Sachsen (Chemnitz).

 

 

Es wurden im Archiv natürlich auch zahlreiche SWL-QSL-Karten z.B. aus 1927 an DE049 gefunden.

Nachfolgend ein Auszug aus dem bereits erwähnten Funk-Telegramm 7/2003  

„…Lange bevor es den Landeskenner ‘D’ für Deutschland (1.1.1929) gab, wurden DE-Nummern für ‘Deutsche Empfangsamateure’ ausgegeben. Rolf Formis (1896 - 1934), ein Pionier des Amateurfunks in Deutschland, der eine der wenigen Versuchs­genehmigungen für Vereine benutzen konnte (K-Y4 für den ‘Oberdeutschen Funkverband’ - OFV - in   Stuttgart), begann 1925 mit der Ausgabe von DE- im damaligen Reichsgebiet und auch an ausländische Hörer. Empfangsberichte an die noch wenigen Amateur-Stationen sollten auf vorgefertigten Hörkarten die Ausbreitungsbedingungen erforschen.

Zur Bestätigung gab es ‘QSL’-Karten, die Formis über seine eigene Adresse (Alexanderstr. 31, Stuttgart) laufen ließ, was auch funktionierte. Trotz aller Bemühungen des, 1927 auf der Kurzwellentagung in Kassel gegründeten Deutschen Amateur Sende- und Empfangsdienstes (DASD), gab es keine allgemeinen (Sende)Lizenzen für Amateure, sondern lediglich für wenige Versuchssender der Vereine und Institute.

Zwar gab der DASD massenweise Schwarzrufzeichen aus, DE-Nummern und die Hörberichte hatten jedoch einen hohen Stellenwert. Bis 1930 gab es die DE-Nummern noch ohne eine Prüfung, ab Nr.1051 nur noch mit. Ein solides Wissen und hohe Telegrafiergeschwindigkeit (60 BpM) sollten die DEs schon gleich für eine eventuell zu erwartende Lizenz fitmachen. Nach 6 Monaten musste jeder in den DASD neu Eintretende seine DE-Prüfung bestanden haben. …“

Erst mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden in Deutschland Sendelizenzen erteilt. Im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) erkannte man sehr schnell, dass der Amateurfunk ein gutes Werkzeug für die weltweite nationalsozialistische Propaganda sein könnte. Nach Gleichschaltung und Unterstellung des DASD unter das Reichs-Propagandaministerium gab es 1933 von den Nationalsozialisten die ersten vorläufigen Amateur-Lizenzen für vom DASD ausgewählte DEs.

Im Gegenzug nahm der DASD nur noch Reichsbürger (Nichtjuden) auf und dies über eine sog. Oberste Auswahlkommission (OAK) unter einem „Führer der Deutschen Kurzwellenamateure“. Neue, die Landesverbände bezeichnenden Buchstaben standen bei Sendeamateuren als letzter Buchstabe im Suffix, bei DE/DEMs (Hörer) hinter der Ziffer nach einem Schrägstrich."

Quelle:  http://www.dokufunk.org/upload/folge_03.pdf

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.01.1933 ergaben sich erhebliche Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Bereiche, auch den Funk betreffend. Radiovereine wurden aufgelöst, alle bisher erteilten Funklizenzen zurückgezogen.

Trotz anfänglichen Aufbegehrens blieb der DASD zwar als Verein erhalten, aber erst, nachdem die Verantwortlichen in der DASD-Leitung erklärt hatten, sich mit aller Kraft für das „neue Deutschland“ einzusetzen. Der DASD wurde „gleichgeschaltet'' und dem „Ministerium für Volkaufklärung und Propaganda" unterstellt. Neue Mitgliedschaften waren nur über eine so genannte „Aufnahmekommission" möglich, nichtarische Bürger wurden ausgeschlossen. Vorübergehend wurde am 30.04.1933 unter Leitung des Sturmbannführers Schäfer ein linientreuer „Verband deutscher Funker“ als eine Art Konkurrenz-Organisation gegründet. Nachdem sich für diesen Verband, der zum Austritt aus dem DASD aufrief, keine Resonanz seitens der DASD-Mitglieder ergab, wurde er am 25.6.1933 wieder aufgelöst.

Aber Erstaunliches geschah: offenbar auf Veranlassung von Schäfer gab es ab August 1933, erstmalig in Deutschland, offizielle Sendeerlaubnisse (ca. 180) für Mitglieder des DASD als Einzelpersonen, ausgewählt vom DASD selbst, ohne Prüfung.

 

Man erkannte sehr schnell, dass der deutsche Amateurfunk, zunehmend eingebunden in die nationalsozialistischen Strukturen, eine wichtige Rolle in der Auslands-Propaganda spielen könnte.

 

 

 

 

Quelle: CQ 9/1933

Nach einer bereits am 06.04.1933 beschlossenen neugefassten Satzung (und der geänderten Version vom 20.10.1934) wurden die Organe des Vereins (u.a. die Präsidenten) nicht mehr gewählt, sondern vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt!

Ab 10.08.1933 gab der DASD auch eine neue Organisationsstruktur bekannt: Einteilung in Landesgruppen (LGr) mittels Buchstaben, die hinter dem DE-Kennzeichen bzw. hinter der Sendelizenz angegeben werden mussten., In den Landesgruppen wurden Ortsgruppen (OGs) gebildet.

Die Zeitschrift CQ wurde weitergeführt, sie enthielt für die damalige Zeit vor allem herausragende technische Beiträge, dazu kamen besondere Mitteilungs-blätter (MBs) und die Nachrichtenblätter der einzelnen LGr (NBLs). Hauptschriftleiter der CQ war Rolf Wigand.

Die DE-Kennzeichen wurden weiterhin vom DASD erteilt, jedoch ab Kennzeichen DE-1050 ff. nur noch durch Ablegung einer Prüfung. Bei Bestehen galt diese Prüfung offenbar auch für den Betrieb einer Sendestation.

Die seit Sommer 1933 auf Vorschlag des DASD erteilten Rufzeichen wurden mit Wirkung vom 1.6.1935 von der Deutschen Reichspost zurückgezogen. Ihre Einteilung hatte sich offenbar nicht bewährt und wurde durch neue, wiederum legale Rufzeichen ersetzt, weiterhin mit 3 Buchstaben hinter den Landeskennern D3/D4. Der letzte Buchstabe wies die Landesgruppe auf, ab 1938 Landesverband.

Grundlage hierfür bildete die „Bekanntmachung über Versuchsfunksender vom 13.2.1935“ für „Funkfreunde“: Erteilung aber nur an deutsche Reichsbürger mit Unbedenklichkeitserklärung der Polizeibehörden (jüdische Mitbürger waren damit ausgeschlossen), Ablegen einer Prüfung durch den DASD in Beisein eines Vertreters der Reichspost und auch nur an Mitglieder des DASD!

Bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges wurden knapp über 500 Lizenzen ausgegeben, sehr restriktiv im Hinblick auf immerhin ca. 4.500 DASD-Mitglieder Anfang 1939, größtenteils DEs.

Eine neue “Verordnung über Sender für Funkfreunde“ vom 19.1.1939“ übernahm größtenteils die bisherigen Regelungen.

1935 erließ das Reichspostministerium für "Funkfreunde“ diese Bekanntmachung über die Versuchsfunksender.

Quelle: DM6WAN

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Eine Rufzeichenliste aus dem gleichen Jahr findet man u.a. im Archiv von Eckart Viehl:

Quelle: http://www.viehl-radio.de/homeda/chronik/d2liste35.pdf

1937 und 1939 verschärften die staatlichen Stellen Hitler-Deutschlands die gesetzlichen Vorgaben. Speziell eine "Schwarzsender- Verordnung" wurde dabei in Kraft gesetzt. So wurden 1939 auch hier rassistische Bestimmungen in das Gesetz mit aufgenommen und die Bestimmungen noch einmal verschärft.

 

Quelle: DM6WAN

Für die "Funkfreunde" wurde das Thema "Schwarzsenden" mit einer eigenen Verordnung energisch bekämpft.

…und während des 2. Weltkrieges nochmals verschärft.

Quelle: DM6WAN

Neben der Verschärfung der Vorschriften, wurden zugleich die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Personenkreise innerhalb des nationalsozialistischen Machtapparates wesentlich vereinfacht

Quelle; http://www.cdvandt.org/DASD%20Pol%20DV.pdf

Während der Kriegszeit wurden die Amateurfunk-Aktivitäten geringer, viele OM´s mussten an die Front, sind in den Wirren des Krieges möglicherweise umgekommen oder in alle Winde verstreut. Nur wenige sind auch in Chemnitz wieder aktiv geworden.

Den Kriegsplanungen zufolge pünktlich zum 1.9.39 (Beginn des 2. Weltkrieges) wurden zunächst sämtliche Amateurfunk-Genehmigungen zurückgenommen und die Geräte eingezogen, eine Maßnahme, die in fast allen kriegführenden Ländern, auch in der neutralen Schweiz, erfolgte. Nachfolgend wurden an ca. 100 Funkamateure sogenannte „Kriegsfunk-Sende-Genehmigungen“ (KFSG) ausgegeben.

Eine dieser Genehmigungen erhielt auch der Chemnitzer Hans Sommer (dazu an anderer Stelle)

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